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Versicherung in bestehender Schwangerschaft abschließen (ohne Wartezeit)

Schon schwanger und noch keine Zusatzversicherung? Welche Tarife in Österreich auf die Wartezeit verzichten, was möglich ist und worauf Sie achten – vom Agenten erklärt.

Harald PfafflHarald Pfaffl·19. Juni 2026·6 Min. Lesezeit
Schwangere Mutter mit Kind – Zusatzversicherung in bestehender Schwangerschaft ohne Wartezeit in Österreich
Inhalt
  1. 1.Das Problem: die Wartezeit
  2. 2.Tarife mit Wartezeit-Verzicht – wie sie funktionieren
  3. 3.Was abgedeckt ist und was nicht
  4. 4.Lohnt sich das noch? (Rechenbeispiel)
  5. 5.So gehen Sie jetzt vor
  6. 6.Nach der Geburt: Baby absichern
Prämie berechnen

Sie sind bereits schwanger und überlegen, ob Sie jetzt noch eine Zusatzversicherung in bestehender Schwangerschaft abschließen können – am besten ohne Wartezeit? Die gute Nachricht zuerst: Möglich ist das in Österreich tatsächlich, aber nur über ganz bestimmte Tarife. Die meisten Standardprodukte helfen Ihnen jetzt nicht mehr weiter, weil sie eine lange Wartezeit vorschreiben. Genau diese Lücke schließen einzelne Tarife mit einem sogenannten Wartezeit-Verzicht. In diesem Ratgeber erkläre ich als Versicherungsagent ehrlich, was geht, was nicht geht und worauf Sie achten sollten.

Kurz gesagt: Reguläre Tarife haben 7–9 Monate Wartezeit und decken eine laufende Schwangerschaft nicht mehr ab. Es gibt aber spezielle Tarife mit Wartezeit-Verzicht – meist teurer oder mit Einschränkungen. Ob sich das für Ihr geplantes Geburtssetting noch lohnt, rechnen wir gemeinsam durch. Vorsorge für die Geburt berechnen.

Das Problem: die Wartezeit

Private Krankenversicherungen schützen sich gegen das Phänomen, dass jemand erst eine Versicherung abschließt, wenn die Kosten bereits absehbar sind. Bei einer Schwangerschaft ist genau das der heikle Punkt: Sobald die Schwangerschaft besteht, steht der teuerste Leistungsfall – die Entbindung – fest und ist nur noch wenige Monate entfernt.

Deshalb gilt bei den allermeisten Tarifen eine Wartezeit für Schwangerschaft und Geburt von rund 7–9 Monaten ab Abschluss (Richtwerte, Stand 2026). Erst nach Ablauf dieser Frist greift der Versicherungsschutz für die Entbindung. Wer also in der 8. oder 20. Woche abschließt, kommt mit einem Standardtarif schlicht zu spät: Die Geburt fällt noch in die Wartezeit und wird nicht übernommen.

In meiner täglichen Beratung ist das der häufigste Fall überhaupt. Viele Frauen melden sich erst, wenn der Schwangerschaftstest schon positiv ist – oft auf Empfehlung von Freundinnen, die von Sonderklasse oder einer Wunschklinik berichtet haben. Die Enttäuschung ist dann groß, wenn der Standardweg nicht mehr offensteht. Genau deshalb ist es wichtig zu wissen, dass es Alternativen gibt.

Tarife mit Wartezeit-Verzicht – wie sie funktionieren

Einige wenige Versicherer in Österreich bieten Tarife oder Optionen an, die auf die Wartezeit verzichten – das heißt, der Schutz greift sofort oder nach einer stark verkürzten Frist, auch wenn die Schwangerschaft bereits besteht. Solche Lösungen existieren, sind aber kein Standard und in der Regel an Bedingungen geknüpft.

Typischerweise bedeutet ein Wartezeit-Verzicht eines oder mehrere der folgenden Dinge:

  • Höhere Prämie: Weil das Risiko für den Versicherer bei einer bereits laufenden Schwangerschaft kalkulierbar hoch ist, wird der Verzicht über einen Aufschlag oder einen teureren Tarif erkauft.
  • Risikozuschlag oder Mindestlaufzeit: Manche Anbieter koppeln den Verzicht an eine Mindestbindung von mehreren Jahren, damit sich der Tarif für sie rechnet.
  • Eingeschränkter Leistungsumfang: Es kann sein, dass nicht der volle Entbindungsbaustein sofort greift, sondern z. B. nur Teilleistungen oder ein niedrigeres Sublimit für die erste Schwangerschaft.

Wichtig: Welcher Versicherer aktuell welche Variante anbietet, ändert sich immer wieder und hängt stark von Ihrer Schwangerschaftswoche und Ihrem Gesundheits- zustand ab. Eine pauschale Empfehlung „Tarif X verzichtet immer auf die Wartezeit" wäre unseriös. Als Agent vergleiche ich die aktuell offenen Tarife für Ihre konkrete Situation – das ist der eigentliche Mehrwert. Auch unabhängige Quellen weisen darauf hin, dass der Abschluss während einer bestehenden Schwangerschaft nur eingeschränkt möglich ist und genau geprüft werden muss (siehe schwanger.at und privatpatient.at).

Was abgedeckt ist und was nicht

Auch bei einem Tarif mit Wartezeit-Verzicht gilt: Versichert wird das, was im Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht eingetreten oder absehbar krankhaft ist. Eine normal verlaufende Schwangerschaft und die Entbindung lassen sich über die richtigen Tarife absichern – etwa für:

  • die Sonderklasse im Spital (Ein- oder Zweibettzimmer, freie Wahl des Geburtshelfers),
  • eine Entbindung im Privatspital oder einer Wunschklinik,
  • ambulante Mehrleistungen wie zusätzliche Untersuchungen oder Hebammen- leistungen, je nach Tarif.

Nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt sind in der Regel:

  • bereits diagnostizierte Komplikationen oder Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses bekannt sind (Stichwort vorvertragliche Anzeigepflicht – hier müssen Sie ehrlich sein, sonst riskieren Sie den Schutz),
  • Leistungen, die laut Tarif weiterhin einer Restwartezeit unterliegen,
  • alles, was über das vereinbarte Sublimit hinausgeht.

Mehr Hintergrund dazu, wie die private Absicherung rund um die Geburt grund- sätzlich funktioniert, finden Sie in unserem Überblick Schwangerschaft & private Krankenversicherung. Wenn Sie konkret mit einem Privatspital liebäugeln, lohnt sich vorab der Blick auf die realen Kosten unter Entbindung im Privatspital.

Lohnt sich das noch? (Rechenbeispiel)

Ein Wartezeit-Verzicht-Tarif kostet mehr – die berechtigte Frage ist also: Rechnet sich das überhaupt noch, wenn die Geburt schon näher rückt? Die Antwort hängt fast ausschließlich davon ab, welches Geburtssetting Sie sich wünschen.

Eine private Entbindung in der Sonderklasse oder in einem Privatspital schlägt in Österreich je nach Haus und Verlauf mit etwa 8.000–13.000 € zu Buche (Richtwerte, Stand 2026). Diese Summe tragen Sie ohne Zusatzversicherung vollständig selbst.

Stellen Sie das einer höheren Prämie über die Restschwangerschaft gegenüber: Selbst wenn ein Wartezeit-Verzicht-Tarif deutlich teurer ist als ein regulär abgeschlossener Vertrag, bewegt sich der Aufpreis meist im Bereich einiger hundert bis weniger tausend Euro. Wer also fest mit einer privaten Entbindung plant, vermeidet mit dem richtigen Tarif schnell einen fünfstelligen Eigenbeitrag – die Rechnung geht dann klar zugunsten des Abschlusses aus.

Umgekehrt gilt: Wer ohnehin in der allgemeinen Klasse entbinden möchte und mit der sehr guten öffentlichen Versorgung in Österreich zufrieden ist, muss für die Geburt selbst nichts abschließen. Hier kann es sinnvoller sein, erst nach der Geburt mit Blick auf das Kind zu planen. Genau diese Abwägung – Wunschsetting, Restlaufzeit, Prämie und Sublimits – rechne ich in der Beratung individuell durch, statt Ihnen pauschal zu- oder abzuraten.

So gehen Sie jetzt vor

Wenn die Schwangerschaft bereits besteht, zählt jede Woche – die Auswahl an Tarifen wird mit fortschreitender Schwangerschaft kleiner. So gehen Sie am besten vor:

  1. Geburtssetting klären. Überlegen Sie zuerst, ob Sie Sonderklasse, Privatspital oder allgemeine Klasse möchten. Davon hängt alles Weitere ab.
  2. Schwangerschaftswoche und Termin notieren. Diese Angaben entscheiden, welche Tarife überhaupt noch offen sind.
  3. Bekannte Befunde zusammenstellen. Halten Sie Vorerkrankungen und bisherige Befunde bereit – die vorvertragliche Anzeigepflicht ist ernst zu nehmen.
  4. Unabhängig vergleichen lassen. Lassen Sie die aktuell verfügbaren Tarife mit Wartezeit-Verzicht von einem Agenten nebeneinanderlegen, statt nur bei einem einzelnen Versicherer anzufragen.
  5. Schnell entscheiden. Sobald ein passender Tarif gefunden ist, sollten Sie zügig abschließen – je näher der Geburtstermin, desto enger das Zeitfenster.

Den ersten Schritt können Sie sofort online machen: Vorsorge für die Geburt berechnen. Auf Basis Ihrer Angaben melde ich mich mit den realistisch noch möglichen Optionen.

Nach der Geburt: Baby absichern

Ein Punkt, der vielen werdenden Eltern nicht bewusst ist: Selbst wenn die Entbindung selbst nicht mehr optimal versicherbar ist, lässt sich das Baby nach der Geburt fast immer hervorragend absichern. Über eine sogenannte Baby-Option oder Kindernachversicherung kann das Neugeborene innerhalb einer kurzen Frist nach der Geburt ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Tarif aufgenommen werden – unabhängig davon, ob es gesund zur Welt kommt oder nicht.

Das ist oft der wertvollere Hebel als die Geburt selbst, weil das Kind damit von Tag eins an dauerhaft geschützt ist. Wie das genau funktioniert und bis wann Sie diese Option nutzen können, lesen Sie unter Baby nach der Geburt versichern.

Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrer Situation noch ein Wartezeit-Verzicht-Tarif möglich ist oder ob Sie sich besser auf die Absicherung des Kindes konzentrieren – melden Sie sich. Genau für diese Abwägung bin ich als Agent da.

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Häufige Fragen

Kann ich eine Versicherung abschließen, wenn ich schon schwanger bin?

Ja, aber eingeschränkt. Reguläre Tarife haben 7–9 Monate Wartezeit, die eine laufende Schwangerschaft nicht mehr abdeckt. Es gibt jedoch spezielle Tarife, die auf die Wartezeit verzichten – meist gegen höhere Prämie oder mit Einschränkungen.

Lohnt sich der Abschluss trotz höherer Kosten noch?

Das hängt vom geplanten Geburtssetting ab. Wer Sonderklasse oder Privatspital möchte, kann mit einem Wartezeit-Verzicht-Tarif fünfstellige Eigenkosten vermeiden. Wir rechnen das in der Beratung individuell durch.

Harald Pfaffl

Harald Pfaffl

Versicherungsagent · Kinderversicherer

Harald Pfaffl

Versicherungsagent · Kinderversicherer

Harald Pfaffl ist konzessionierter Versicherungsagent in Österreich und auf private Kinder- und Familien­zusatz­versicherung spezialisiert. Er vergleicht herstellerunabhängig über alle österreichischen Anbieter (UNIQA, Allianz, Merkur, Grawe u. a.).

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