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Privatarzt, Wahlarzt, Kassenarzt – der Unterschied erklärt

Privatarzt, Wahlarzt oder Kassenarzt – wo liegt der Unterschied und wer zahlt was? In Österreich verständlich erklärt, inkl. ÖGK-Erstattung beim Wahlarzt.

Harald PfafflHarald Pfaffl·19. Juni 2026·6 Min. Lesezeit
Untersuchungsliege in einer Arztpraxis – Unterschied zwischen Privatarzt, Wahlarzt und Kassenarzt in Österreich
Inhalt
  1. 1.Kassenarzt – die Grundversorgung
  2. 2.Wahlarzt – freie Wahl gegen Honorar
  3. 3.Privatarzt & Privatklinik
  4. 4.Was die ÖGK beim Wahlarzt erstattet (Rechenbeispiel)
  5. 5.Vergleichstabelle
  6. 6.Was bedeutet das für Familien (Kinder)?
  7. 7.Wann sich eine Versicherung lohnt
Prämie berechnen

Privatarzt, Wahlarzt, Kassenarzt – der Unterschied erklärt

Wer in Österreich einen Arzttermin braucht, stößt schnell auf drei Begriffe, die oft durcheinandergeraten: Kassenarzt, Wahlarzt und Privatarzt. Der Unterschied zwischen Privatarzt, Wahlarzt und Kassenarzt entscheidet darüber, ob Sie an der Ordination etwas bezahlen, wie viel Ihre Krankenkasse (in den meisten Fällen die ÖGK) davon zurückgibt und wie frei Sie Ihren Arzt wählen können. Dieser Ratgeber erklärt die drei Modelle Schritt für Schritt, zeigt anhand eines konkreten Rechenbeispiels, was die ÖGK beim Wahlarzt tatsächlich erstattet, und ordnet ein, wann sich eine private Absicherung lohnt.

Kurz gesagt: Der Kassenarzt rechnet über die e-card ab und kostet Sie nichts. Beim Wahlarzt zahlen Sie das Honorar selbst und bekommen rund 80 % des günstigeren Kassentarifs zurück – die Differenz bleibt bei Ihnen. Der Privatarzt behandelt komplett ohne Kassenbeteiligung. Eine private Versicherung kann den Eigenanteil bei Wahl- und Privatärzten auffangen. Prämie berechnen.

Kassenarzt – die Grundversorgung

Ein Kassenarzt (auch Vertragsarzt genannt) hat einen Vertrag mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, also etwa der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Sie legen bei jedem Besuch Ihre e-card vor, und der Arzt rechnet die Leistung direkt mit der Kasse ab. Für Sie als Patientin oder Patient fällt kein Honorar an – die Behandlung ist im Rahmen der Pflichtversicherung abgedeckt.

Das Kassensystem ist das Rückgrat der medizinischen Grundversorgung in Österreich. Es ist flächendeckend, kostenfrei im Zugang und für die meisten Anliegen vollkommen ausreichend. Der Preis dafür: Der Arzt arbeitet innerhalb des Leistungskatalogs und der Honorarsätze, die mit der Kasse vereinbart sind. In der Praxis bedeutet das oft volle Wartezimmer, kürzere Konsultationszeiten und – gerade bei Fachärzten oder bestimmten Untersuchungen – mitunter längere Wartezeiten auf einen Termin.

Wer also keine besonderen Ansprüche an Terminflexibilität oder Behandlungsdauer hat, ist beim Kassenarzt gut aufgehoben. Eine Übersicht über das österreichische Gesundheitssystem bietet das offizielle Portal gesundheit.gv.at.

Wahlarzt – freie Wahl gegen Honorar

Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag. Er steht es Ihnen frei, ihn aufzusuchen – daher der Name. Der entscheidende Unterschied: Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst und erhalten von der Ordination eine Rechnung. Diese reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein, die einen Teil davon erstattet.

Die Vorteile, die viele Menschen zum Wahlarzt führen, sind handfest:

  • Freie Arztwahl – Sie können gezielt eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens wählen, unabhängig von Kassenverträgen.
  • Kürzere Wartezeiten – sowohl auf den Termin als auch im Wartezimmer sind die Wartezeiten in Wahlarztordinationen häufig deutlich geringer.
  • Mehr Zeit – Wahlärzte nehmen sich in der Regel mehr Zeit für die einzelne Konsultation, weil sie nicht an die Mengenlogik des Kassensystems gebunden sind.

Wichtig zu verstehen ist, wie die Erstattung funktioniert. Die ÖGK erstattet nicht einen Prozentsatz der Wahlarztrechnung, sondern rund 80 % jenes Tarifs, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung verrechnet hätte. Da Wahlarzthonorare meist über den Kassentarifen liegen, bleibt ein spürbarer Eigenanteil bei Ihnen. Genau dieser Punkt führt regelmäßig zu Missverständnissen – das nächste Kapitel rechnet es konkret durch.

Privatarzt & Privatklinik

Beim Privatarzt geht der Privatcharakter noch einen Schritt weiter: Hier gibt es keine Kassenleistung. Ein Privatarzt behandelt rein privat, oft in einer Privatordination oder im Rahmen einer Privatklinik, und es findet keinerlei Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung statt. Die Kosten tragen Sie selbst beziehungsweise Ihre private Krankenversicherung.

Privatärztliche Behandlung ist typisch für besonders spezialisierte Leistungen, für Behandlungen mit hohem Komfort- oder Zeitanspruch oder für stationäre Aufenthalte in Privatkliniken. Die Honorare sind frei kalkuliert und können entsprechend hoch ausfallen. Ohne eine passende private Absicherung ist das ein vollständiger Selbstzahler-Bereich. Eine verständliche Begriffsklärung rund um die private Krankenversicherung finden Sie auch im Glossar von privatpatient.at.

Was die ÖGK beim Wahlarzt erstattet (Rechenbeispiel)

Der häufigste Irrtum lautet: „Die Kasse zahlt 80 % meiner Wahlarztrechnung." Das stimmt nicht. Maßgeblich ist der Vertragsarzt-Tarif für dieselbe Leistung – und davon werden rund 80 % erstattet.

Ein vereinfachtes Beispiel macht das deutlich (Richtwerte, je nach Leistung verschieden):

  • Wahlarzthonorar: 150 €
  • Kassentarif für dieselbe Leistung: 50 €
  • Erstattung der ÖGK: rund 40 € (das sind ca. 80 % von 50 €)
  • Ihr Eigenanteil: rund 110 €

Sie sehen: Obwohl von „80 % Erstattung" die Rede ist, bleiben in diesem Beispiel rund 110 € der Rechnung bei Ihnen hängen. Die Erstattung bezieht sich eben auf den niedrigen Kassentarif, nicht auf das höhere Wahlarzthonorar. Genau dieser Eigenanteil ist der Grund, warum viele über eine private Versicherung nachdenken – und ein zentraler Faktor bei den Kosten einer entsprechenden Absicherung.

Vergleichstabelle

Die folgende Übersicht fasst die drei Modelle gegenüber:

KriteriumKassenarztWahlarztPrivatarzt
KassenvertragJaNeinNein
Wer zahlt?Kasse über e-cardSie zahlen, Kasse erstattet anteiligSie selbst / private Versicherung
Erstattung durch ÖGKVolle KassenleistungRund 80 % des Vertragsarzt-TarifsKeine
WartezeitOft längerMeist kürzerMeist sehr kurz
Freie ArztwahlEingeschränktJaJa

Die Tabelle zeigt das Grundprinzip: Je mehr Freiheit und Komfort, desto höher der mögliche Eigenanteil – außer, dieser wird durch eine Versicherung aufgefangen.

Was bedeutet das für Familien (Kinder)?

Gerade bei Kindern spielt der Unterschied eine besondere Rolle. Eltern wünschen sich oft eine vertraute Kinderärztin oder einen Spezialisten, kurze Wartezeiten bei akuten Beschwerden und genügend Zeit im Gespräch – alles Punkte, die für den Wahlarzt sprechen. Gleichzeitig summieren sich die Eigenanteile, wenn Kinder häufiger zum Arzt müssen, rasch.

Hier setzen private Zusatzlösungen an. Ein sogenannter ambulanter Tarif für Kinder übernimmt einen Teil oder den Großteil des Eigenanteils bei Wahl- und Privatärzten und macht so die freie Arztwahl planbar. Für Familien kann das den entscheidenden Unterschied bedeuten zwischen „Wir gehen nur zum Kassenarzt" und „Wir gehen zu der Ärztin, der wir vertrauen – ohne lange darüber nachzudenken, was es kostet".

Wichtig ist, früh abzuschließen: Je jünger das Kind und je gesünder, desto einfacher und günstiger ist der Einstieg in eine private Absicherung.

Wann sich eine Versicherung lohnt

Ob sich eine private Absicherung rechnet, hängt von Ihren Erwartungen ab. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn Sie:

  • regelmäßig oder bewusst Wahlärzte aufsuchen möchten,
  • Wert auf kurze Wartezeiten und mehr Zeit beim Arzt legen,
  • im Bedarfsfall eine Behandlung beim Privatarzt oder in einer Privatklinik in Betracht ziehen,
  • für Ihre Kinder eine freie Arztwahl ohne ständige Kostenrechnung absichern wollen.

Eine Privatarzt-/Wahlarztversicherung übernimmt je nach Tarif den Eigenanteil, der nach der Kassenerstattung übrig bleibt – also genau jene rund 110 € aus unserem Rechenbeispiel. Damit wird aus dem Wahlarztbesuch eine kalkulierbare Sache statt einer offenen Rechnung.

Als Versicherungsagent vergleiche ich die Tarife verschiedener Anbieter und finde die Lösung, die zu Ihrem Bedarf und Budget passt. Am einfachsten verschaffen Sie sich zunächst selbst einen Überblick: Prämie berechnen und unverbindlich sehen, was eine passende Absicherung für Sie kosten würde.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wahlarzt und Kassenarzt?

Ein Kassenarzt rechnet direkt mit der ÖGK über die e-card ab – für Sie ohne Honorar. Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag: Sie zahlen das Honorar selbst und reichen die Rechnung ein; die ÖGK erstattet rund 80 % des Vertragsarzt-Tarifs.

Was ist ein Privatarzt?

Ein Privatarzt behandelt rein privat, oft in einer Privatordination oder Privatklinik, ohne Kassenbeteiligung. Die Kosten tragen Sie bzw. Ihre private Versicherung.

Harald Pfaffl

Harald Pfaffl

Versicherungsagent · Kinderversicherer

Harald Pfaffl

Versicherungsagent · Kinderversicherer

Harald Pfaffl ist konzessionierter Versicherungsagent in Österreich und auf private Kinder- und Familien­zusatz­versicherung spezialisiert. Er vergleicht herstellerunabhängig über alle österreichischen Anbieter (UNIQA, Allianz, Merkur, Grawe u. a.).

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  5. 5.Vergleichstabelle
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