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Privatarzt- & Wahlarztversicherung Österreich: Ratgeber & Kosten

Wahlarzt- und Privatarztversicherung in Österreich: Was sie zahlt, was die ÖGK erstattet und was sie kostet. Unabhängiger Ratgeber vom Agenten – auch für Kinder.

Harald PfafflHarald Pfaffl·Aktualisiert 26. Juni 2026·9 Min. Lesezeit
Arzt im weißen Kittel mit Stethoskop – Privatarzt- und Wahlarztversicherung in Österreich
Inhalt
  1. 1.Was ist eine Wahlarzt-/Privatarztversicherung?
  2. 2.Kassenarzt, Wahlarzt, Privatarzt – der Unterschied
  3. 3.Was die ÖGK beim Wahlarzt erstattet (das 80-%-Missverständnis)
  4. 4.Welche Leistungen die Versicherung übernimmt
  5. 5.Wahlarztversicherung fürs Kind
  6. 6.Was kostet die Versicherung?
  7. 7.Worauf beim Vergleich achten
  8. 8.Ab wann abschließen?
Prämie berechnen

Eine Wahlarztversicherung – oft auch Privatarztversicherung genannt – schließt genau jene Lücke, die immer mehr Österreicherinnen und Österreicher im Alltag spüren: Wer zum Wahlarzt oder Privatarzt geht, bekommt von der ÖGK nur einen Teil des Honorars zurück und bleibt auf der Differenz sitzen. Als Versicherungsagent vergleiche ich alle österreichischen Anbieter und erkläre in diesem Ratgeber neutral, was eine Wahlarzt- und Privatarztversicherung tatsächlich zahlt, wie viel die ÖGK beim Wahlarzt erstattet (und warum das berühmte „80 %" ein Missverständnis ist), was die Versicherung kostet und worauf Sie beim Vergleich achten sollten – auch und gerade für Ihr Kind.

Kurz gesagt: Die ÖGK erstattet beim Wahlarzt nur rund 80 % des Vertragsarzt-Tarifs – nicht 80 % der Wahlarztrechnung. Die Differenz bleibt bei Ihnen. Eine Wahlarzt- bzw. Privatarztversicherung übernimmt genau diesen Eigenanteil und sichert die freie Arztwahl bei kurzen Wartezeiten. Prämie berechnen.

Was ist eine Wahlarzt-/Privatarztversicherung?

Eine Wahlarzt- bzw. Privatarztversicherung ist eine private Zusatzversicherung im ambulanten Bereich. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung (ÖGK, BVAEB, SVS) und übernimmt einen Großteil jener Kosten, die anfallen, wenn Sie nicht zu einem Kassenarzt, sondern zu einem Wahlarzt oder Privatarzt gehen. „Ambulant" bedeutet: Behandlungen ohne Spitalsaufenthalt – also der klassische Besuch in der Ordination, beim Facharzt, bei Untersuchungen oder in der Wahlarzt-Praxis.

Die Begriffe „Wahlarztversicherung" und „Privatarztversicherung" meinen im Alltagsgebrauch fast dasselbe Produkt. Streng genommen bezieht sich der erste Begriff auf Wahlärzte (Ärzte ohne Kassenvertrag, bei denen die ÖGK aber anteilig erstattet), der zweite auf das gesamte Privatarzt-Spektrum inklusive reiner Privatordinationen und Privatkliniken. In der Praxis decken die Tarife meist beides ab. Wichtig: Diese Versicherung ersetzt nicht die Kasse, sie ergänzt sie. Sie bleiben gesetzlich versichert; der ambulante Tarif greift zusätzlich dort, wo das öffentliche System nur einen Teil oder gar nichts zahlt.

In meiner Beratung ist der häufigste Auslöser für den Abschluss konkret und nachvollziehbar: Eine Familie wollte schnell zu einer bestimmten Wahlärztin – etwa zur Kinderkardiologie oder zur Wahlgynäkologin in der Schwangerschaft – und stand dann vor einer Rechnung, von der die Kasse nur einen Bruchteil zurückerstattet hat. Genau dieses Erlebnis ist es, das die meisten Menschen zur Wahlarztversicherung bringt.

Kassenarzt, Wahlarzt, Privatarzt – der Unterschied

Damit Sie verstehen, was die Versicherung leistet, hilft ein kurzer Blick auf die drei Arzt-Typen im österreichischen System. Die Details habe ich in einem eigenen Beitrag aufbereitet: Unterschied Privatarzt, Wahlarzt, Kassenarzt.

Arzt-TypKassenvertragWas Sie zahlenWas die ÖGK übernimmt
Kassenarzt (Vertragsarzt)JaNichts (e-card)Die volle Leistung direkt über die e-card
WahlarztNeinSie bezahlen das Honorar selbst und reichen die Rechnung einRund 80 % des Vertragsarzt-Tarifs – die Differenz bleibt bei Ihnen
Privatarzt / PrivatklinikNeinSie bezahlen privatIn der Regel keine Kassenleistung

Richtwerte, Stand 2026. Der Kassenarzt rechnet direkt mit der Kasse ab – für Sie ist der Besuch über die e-card kostenlos. Der Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag: Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst und reichen die Rechnung bei der ÖGK ein, die einen Teil zurückerstattet. Der Privatarzt bzw. die Privatklinik steht ganz außerhalb des Kassensystems – hier gibt es in der Regel keine Erstattung über die gesetzliche Versicherung.

Der Trend ist eindeutig: Immer mehr Ärztinnen und Ärzte arbeiten ohne Kassenvertrag. Wer einen bestimmten Facharzt sehen will, landet daher oft automatisch beim Wahlarzt – und damit bei der Frage, wer die Differenz trägt.

Was die ÖGK beim Wahlarzt erstattet (das 80-%-Missverständnis)

Hier liegt der wichtigste – und am häufigsten missverstandene – Punkt des gesamten Themas. Sehr viele Menschen glauben, die Kasse zahle „80 % der Wahlarztrechnung". Das ist falsch.

Tatsächlich erstattet die ÖGK rund 80 % jenes Tarifs, den ein Vertragsarzt (Kassenarzt) für genau dieselbe Leistung bekommen würde – und nicht 80 % dessen, was der Wahlarzt Ihnen in Rechnung stellt. Da Wahlärzte ihr Honorar frei festlegen und es meist deutlich über dem Kassentarif liegt, bleibt am Ende oft viel weniger als „80 %" der Rechnung übrig. Die Lücke kann erheblich sein. Eine verständliche Erklärung dazu finden Sie auch beim offiziellen Gesundheitsportal des Bundes unter gesundheit.gv.at sowie direkt bei der ÖGK.

Ein konkretes Rechenbeispiel aus der Praxis macht es greifbar – ein Besuch bei einem Wahlgynäkologen kostet typischerweise 150–200 € pro Termin:

PositionBetrag (Richtwert)
Honorar des Wahlarztes (Rechnung an Sie)180 €
Vergleichbarer Kassentarif für dieselbe Leistung60 €
ÖGK-Erstattung (rund 80 % des Kassentarifs)ca. 48 €
Ihr Eigenanteil ohne Zusatzversicherungca. 132 €

Beispielhafte Richtwerte, Stand 2026. Tatsächliche Tarife und Erstattungen variieren je nach Leistung und Träger. Sie sehen: Von den 180 € bekommen Sie nicht 144 € (80 % der Rechnung) zurück, sondern nur rund 48 € – weil sich die 80 % auf den niedrigen Kassentarif beziehen. Über das Jahr und über mehrere Besuche summiert sich dieser Eigenanteil rasch. Genau diese Differenz übernimmt eine Wahlarztversicherung.

Welche Leistungen die Versicherung übernimmt

Eine gute Wahlarzt-/Privatarztversicherung erstattet im ambulanten Bereich den Eigenanteil, der nach der Kassenleistung übrig bleibt – je nach Tarif bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder Jahreshöchstbetrag. Typische gedeckte Leistungen sind:

  • Wahlarzt-Honorare bei Allgemeinmedizinern und Fachärzten (z. B. Dermatologie, Orthopädie, Gynäkologie, Kinderheilkunde)
  • Differenz zur ÖGK-Erstattung – also genau der Eigenanteil aus dem Rechenbeispiel oben
  • Diagnostik und Untersuchungen wie Ultraschall, MRT, CT oder Laborleistungen, soweit beim Wahlarzt durchgeführt
  • Therapien wie Physiotherapie oder Psychotherapie (je nach Tarif und mit eigenen Limits)
  • in einzelnen Tarifen auch Heilbehelfe, Vorsorge oder alternative Heilmethoden

Der konkrete Leistungsumfang unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter erheblich. Manche Tarife erstatten den vollen Eigenanteil, andere deckeln die Erstattung pro Jahr oder pro Leistung. Ein neutraler Vergleich der tatsächlichen Bedingungen ist daher entscheidend – nicht der beworbene Prozentsatz auf der Startseite.

Zur Abgrenzung: Die ambulante Wahlarztversicherung ist nicht dasselbe wie eine Sonderklasse-Versicherung im Spital. Letztere betrifft den stationären Aufenthalt (Einbettzimmer, freie Arztwahl im Krankenhaus). Viele Familien kombinieren beides – wie das speziell bei Kindern aussieht, lesen Sie im Beitrag zur Kinderzusatzversicherung.

Wahlarztversicherung fürs Kind

Gerade bei Kindern ist die Nachfrage nach einer Wahlarztversicherung hoch – und das aus gutem Grund. Bei Kindern geht es oft um spezialisierte Fachärzte: Kinderkardiologie, Kinderorthopädie, Kinderdermatologie, Logopädie oder Entwicklungsdiagnostik. Bei genau diesen Fachrichtungen gibt es im Kassensystem häufig lange Wartezeiten – während die Wahlärztin oder der Wahlarzt deutlich schneller einen Termin hat.

Die Vorteile, die Eltern in der Beratung am häufigsten nennen, decken sich mit dem, was eine Wahlarztversicherung praktisch ermöglicht:

  • Freie Arztwahl – Sie gehen zum gewünschten Spezialisten, nicht zu dem, der gerade frei ist
  • Kürzere Wartezeiten – statt Monaten auf einen Kassentermin oft Tage bis wenige Wochen
  • Mehr Zeit pro Termin – Wahlärzte nehmen sich erfahrungsgemäß mehr Zeit für Anamnese und Erklärung, was bei Kindern oft den Unterschied macht

Der ambulante Baustein für ein Kind ist dabei vergleichsweise günstig – meist rund 15–30 € pro Monat (Richtwert, Stand 2026). In meiner Praxis schließen Eltern den Wahlarzt-Baustein oft gemeinsam mit anderen Bausteinen einer Kinderzusatzversicherung ab, weil sich Kinder gesundheitlich noch ohne Vorerkrankungen versichern lassen und die Prämie in jungen Jahren niedrig ist. Ein wichtiger Hinweis aus der Erfahrung: Auch hier gilt, früh abzuschließen. Liegt erst einmal eine Diagnose vor, kann ein neuer Tarif diese als Vorerkrankung ausschließen.

Was kostet die Versicherung?

Die Prämie hängt vor allem vom Alter, vom Leistungsumfang und vom gewählten Erstattungslimit ab. Kinder sind am günstigsten, mit zunehmendem Alter steigt die Prämie. Die folgende Tabelle gibt eine grobe Orientierung für den ambulanten Baustein (Wahlarzt/Privatarzt):

PersonengruppeMonatliche Prämie (Richtwert)
Kindca. 15–30 €
Junge Erwachsene (ca. 20–35 Jahre)ca. 30–60 €
Erwachsene mittleren Altersca. 50–90 €
Höheres Eintrittsalterdeutlich höher

Richtwerte, Stand 2026. Die tatsächliche Prämie hängt von Anbieter, Tarif, Leistungsumfang, Selbstbehalt und Gesundheitszustand ab. Diese Bandbreiten sind bewusst weit gefasst, weil die Tarifgestaltung von Anbieter zu Anbieter stark variiert. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie, ein umfassenderes Leistungspaket erhöht sie. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen und welche Stellschrauben es gibt, lesen Sie im Beitrag Kosten der Privatarztversicherung. Ihren persönlichen Preis berechnen Sie unkompliziert im Rechner: Prämie berechnen.

Worauf beim Vergleich achten

Aus meiner täglichen Arbeit als Agent sind es immer wieder dieselben Punkte, die über einen guten Tarif entscheiden – und die in der Werbung oft untergehen:

  1. Erstattungshöhe und Jahreslimit – Werden 100 % des Eigenanteils erstattet oder gibt es eine Deckelung pro Jahr? Ein Tarif mit niedrigem Jahreslimit kann bei mehreren Wahlarztbesuchen schnell ausgeschöpft sein.
  2. Selbstbehalt – Ein Selbstbehalt senkt die Prämie, kostet im Leistungsfall aber Geld. Hier gilt es abzuwägen, wie oft Sie voraussichtlich zum Wahlarzt gehen.
  3. Wartezeiten im Vertrag – Manche Tarife leisten erst nach einer Wartefrist nach Vertragsabschluss. Wichtig, wenn Sie planbare Behandlungen erwarten.
  4. Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen – Bestehende Diagnosen können ausgeschlossen oder mit Risikozuschlag versehen werden. Je früher der Abschluss, desto weniger ein Thema.
  5. Was genau gilt als „ambulant" – Sind Diagnostik (MRT, CT), Therapien und Vorsorge eingeschlossen, oder nur reine Arzthonorare?
  6. Kombinierbarkeit – Lässt sich der ambulante Baustein mit Sonderklasse oder, bei Kindern, mit weiteren Bausteinen sinnvoll bündeln?

Mein ehrlicher Rat: Vergleichen Sie nicht den beworbenen Prozentsatz, sondern die Versicherungsbedingungen. Zwei Tarife mit identischer „80-%-Erstattung" können sich im tatsächlichen Leistungsfall deutlich unterscheiden – wegen Limits, Wartezeiten und Definitionen. Genau diesen Vergleich nehme ich als Agent anbieterneutral für Sie vor.

Ab wann abschließen?

Die kurze Antwort: so früh wie möglich, idealerweise im gesunden Zustand. Eine Wahlarzt-/Privatarztversicherung lebt davon, dass noch keine Vorerkrankungen bestehen. Wer wartet, bis eine konkrete Behandlung ansteht, riskiert, dass genau diese als Vorerkrankung ausgeschlossen wird oder ein Risikozuschlag fällig wird.

Bei Kindern ist der ideale Zeitpunkt früh – am besten in den ersten Lebensjahren, solange noch keine Diagnosen vorliegen und die Prämie niedrig ist. Bei Erwachsenen gilt: Je jünger Sie einsteigen, desto günstiger ist die Prämie über die gesamte Laufzeit, weil das Eintrittsalter den Beitrag dauerhaft mitbestimmt.

Ein typischer Fehler, den ich oft sehe: Menschen schließen erst ab, wenn die erste hohe Wahlarztrechnung schon da ist. Dann ist es für die aktuelle Behandlung meist zu spät – aber es lohnt sich trotzdem, jetzt für die Zukunft vorzusorgen. Am besten klären Sie Ihren individuellen Bedarf in einem kurzen, neutralen Gespräch – und berechnen vorab unverbindlich Ihre Prämie: Prämie berechnen.

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Häufige Fragen

Was erstattet die ÖGK beim Wahlarzt?

Die ÖGK ersetzt rund 80 % jenes Honorars, das ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung bekommen würde – nicht 80 % der tatsächlichen Wahlarztrechnung. Die Differenz tragen Sie selbst; genau diese deckt eine Wahlarztversicherung ab.

Was kostet eine Wahlarzt-/Privatarztversicherung?

Für Kinder liegt der ambulante Baustein meist bei rund 15–30 € pro Monat, für Erwachsene höher. Den genauen Preis berechnen Sie im Rechner.

Lohnt sich eine Wahlarztversicherung fürs Kind?

Wenn Ihnen kurze Wartezeiten und die freie Arztwahl wichtig sind, ja: Sie gehen früher zum gewünschten Facharzt und bekommen das Wahlarzthonorar weitgehend erstattet, statt auf der Differenz sitzen zu bleiben.

Harald Pfaffl

Harald Pfaffl

Versicherungsagent · Kinderversicherer

Harald Pfaffl

Versicherungsagent · Kinderversicherer

Harald Pfaffl ist konzessionierter Versicherungsagent in Österreich und auf private Kinder- und Familien­zusatz­versicherung spezialisiert. Er vergleicht herstellerunabhängig über alle österreichischen Anbieter (UNIQA, Allianz, Merkur, Grawe u. a.).

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